{"id":3878,"date":"2021-05-08T11:53:54","date_gmt":"2021-05-08T09:53:54","guid":{"rendered":"https:\/\/zoemobil.de\/?p=3878"},"modified":"2021-10-03T11:57:31","modified_gmt":"2021-10-03T09:57:31","slug":"fuellhorn-mit-tuecken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/zoemobil.de\/?p=3878","title":{"rendered":"F\u00fcllhorn mit T\u00fccken"},"content":{"rendered":"<p><figure id=\"attachment_3886\" aria-describedby=\"caption-attachment-3886\" style=\"width: 675px\" class=\"wp-caption aligncenter\"><a href=\"https:\/\/zoemobil.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/BAFA-Website-675x508-1.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/zoemobil.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/BAFA-Website-675x508-1.jpg\" alt=\"\" width=\"675\" height=\"508\" class=\"size-full wp-image-3886\" srcset=\"https:\/\/zoemobil.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/BAFA-Website-675x508-1.jpg 675w, https:\/\/zoemobil.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/BAFA-Website-675x508-1-300x226.jpg 300w, https:\/\/zoemobil.de\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/BAFA-Website-675x508-1-199x150.jpg 199w\" sizes=\"(max-width: 675px) 100vw, 675px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-3886\" class=\"wp-caption-text\">(Foto: BAFA-Website, Bundesamt f\u00fcr Wirschaft und Ausfuhrkontrolle)<\/figcaption><\/figure><br \/>\nKein Hersteller f\u00fcr Elektroautos verzichtet in der Werbung auf den Hinweis zur F\u00f6rderung seiner Fahrzeuge durch den Umweltbonus der BAFA. Den \u00fcberwiegenden Teil des Geldes dann von der Beh\u00f6rde auch ausbezahlt zu bekommen, ist allerdings Sache und Sorge der K\u00e4ufer*innen. Doch schon beim Unterschreiben der Bestellung oder des Leasingantrags k\u00f6nnen sich Fehler einschleichen, die sp\u00e4ter eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben.<\/p>\n<p><strong>ACHTUNG! Dies ist keine Rechtsberatung!<\/strong> Aber es hei\u00dft ja \u201eErfahrungen mit Elektromobilit\u00e4t\u201c im Untertitel dieses Blogs. Der vorliegende Beitrag soll unangenehme Erfahrungen bereits im Vorfeld verhindern helfen. Gleichwohl kann selbstverst\u00e4ndlich keine Garantie daf\u00fcr abgegeben werden, dass die folgenden Tipps zur positiven Entscheidung \u00fcber den BAFA-Antrag f\u00fchren.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem beschr\u00e4nke ich mich in diesem Artikel auf ein Neufahrzeug, das ausschlie\u00dflich elektrisch angetrieben wird. S\u00e4mtliche anderen M\u00f6glichkeiten sind in den unten genannten und verlinkten BAFA-PDFs nachzulesen. Auf der <a href=\"https:\/\/www.bafa.de\/DE\/Energie\/Energieeffizienz\/Elektromobilitaet\/Neuen_Antrag_stellen\/neuen_antrag_stellen.html\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Seite der BAFA zum Thema Elektromobilit\u00e4t<\/a> findet man dar\u00fcber hinaus grunds\u00e4tzliche Erl\u00e4uterungen, Beispieldokumente und vieles mehr zum F\u00f6rderprogramm.<\/p>\n<h3>Ein k\u00fchler Kopf hilft<\/h3>\n<p><strong>BEVOR <\/strong>man seine Bestellung, seinen Kaufvertrag oder seine Leasingantrag unterzeichnet, sollte man neben allen anderen Angaben vor allem die Zahlen zum Preis des Fahrzeugs und zum Herstelleranteil kontrollieren.<\/p>\n<p>Denn hier spielen die Computersysteme der H\u00e4ndler eine sehr gro\u00dfe, wenn nicht entscheidende Rolle: Welche Werte die Systeme in die Unterlagen schreiben, ist beim selben Fahrzeugmodell und demselben Endpreis oft unterschiedlich, besonders, wenn das Fahrzeug brandneu auf dem Markt ist. Dadurch k\u00f6nnen unter Umst\u00e4nden bei verschiedenen Verk\u00e4ufer*innen abweichende &#8211; und mitunter falsche &#8211; Angaben in den Unterlagen landen. Und diese wichtigen Details werden dann in der \u201eHitze des Gefechts\u201c gerne mal \u00fcbersehen, wenn der Endpreis stimmt. Aber genau zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob die Unterlagen f\u00fcr den BAFA-Antrag die richtigen Daten enthalten.<\/p>\n<h3>Zahlenspiele<\/h3>\n<p>Die BAFA erkl\u00e4rt die generellen Bedingungen f\u00fcr eine (erfolgreiche) Antragstellung und die Auszahlung des jeweiligen F\u00f6rderbetrages ziemlich pr\u00e4zise in einem <a href=\"https:\/\/www.bafa.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Energie\/emob_merkblatt_2020_1021.pdf?__blob=publicationFile&#038;v=6\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Merkblatt<\/a>. Ein weiteres Dokument ist ebenfalls entscheidend: Die <a href=\"https:\/\/www.bafa.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Energie\/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.pdf?__blob=publicationFile&#038;v=151\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">BAFA-&#8222;Liste der f\u00f6rderf\u00e4higen Elektrofahrzeuge&#8220;<\/a>.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: F\u00f6rderf\u00e4hig sind \u00fcberhaupt nur Fahrzeugmodelle, die in der Liste genannt werden. Punkt. Und hier ist schon der erste Fallstrick. Wie sollen Sachbearbeiter*innen der BAFA denn \u00fcberhaupt erkennen, um welches Fahrzeug es sich im Antrag handelt?<\/p>\n<p>Nun, sie oder er wird zuerst die Modellbezeichnung des Fahrzeugs aus dem Antrag in der BAFA-Liste suchen und anschlie\u00dfend den \u201eBAFA Nettolistenpreis\u201c mit den Angaben auf den eingereichten Dokumenten vergleichen. Ist beides problemlos zu finden, wird dieser Teil der Pr\u00fcfung schon einmal erleichtert.<\/p>\n<p>So muss bei Kaufvertr\u00e4gen &#8211; neben anderen Unterlagen &#8211; vom Antragsteller die Rechnung eingereicht werden, beim Leasing sind es die \u201eVerbindliche Bestellung\u201c, die Kalkulation der Leasingrate und der Leasingvertrag. Folglich sollte auf allen diesen Unterlagen derselbe Wert zu finden sein: Der <strong>Basispreis <\/strong>des Fahrzeugmodells, der netto &#8211; also ohne Mehrwertsteuer gerechnet &#8211; dem vom Hersteller angemeldeten Wert in der BAFA-Liste entspricht.<\/p>\n<h3>Genau hinschauen &#8211; nicht nur auf den Endpreis<\/h3>\n<p>Die entscheidende Zahl ist also zun\u00e4chst einmal der Grundpreis, Basispreis oder Listenpreis des Fahrzeuges. Er muss in allen Unterlagen, die sp\u00e4ter einzureichen sind, eindeutig genannt werden und ist f\u00fcr mehrere Berechnungen wichtig.<\/p>\n<p>Denn nun wird eine weitere Bedingung \u00fcberpr\u00fcft, n\u00e4mlich die vorgeschriebene Minderung des Fahrzeugpreises durch den Hersteller um mindestens \u20ac3.000 netto oder mehr. Die Sachbearbeiter*innen beim BAFA ziehen zun\u00e4chst 3.000 von dem Wert ab, der in ihrer BAFA-Liste steht, um den sogenannten Schwellenwert zu erhalten.<\/p>\n<p>Num muss das Rechenergebnis von Basispreis des Fahrzeugs minus Nachlass &#8211; alles aus den eingereichten Unterlagen &#8211; unter diesem Schwellenwert liegen. Mit dieser Berechnung stellt das BAFA fest, ob der Hersteller seinen Anteil an der Umweltpr\u00e4mie beigesteuert hat. Eine weitere Voraussetzung f\u00fcr die Auszahlung des F\u00f6rderungsbetrages vom Bund.<\/p>\n<p>Die dritte wichtige Bedingung ist nun, dass der Antrag im richtigen Zeitfenster gestellt wird. Auf jeden Fall erst <strong>NACH <\/strong>der erfolgten Zulassung auf den Namen von K\u00e4ufer*in bzw. Antragsteller*in. Und dann nicht sp\u00e4ter als ein Jahr nach der Zulassung. Und VOR dem 31.12.2021, wenn die bis dahin befristete Innovationspr\u00e4mie beansprucht wird, die den Umweltbonus des Bundes derzeit auf \u20ac6.000 erh\u00f6ht.<\/p>\n<h3>Drei wichtige Checks<\/h3>\n<p>H\u00f6rt sich kompliziert an? Ist es irgendwie auch. Aber keine Angst. Alles, was oben geschrieben wurde, kann im Prinzip mit drei einfachen Checks sichergestellt werden:<\/p>\n<p>1. Neben der Bezeichnung des Fahrzeugmodells in der BAFA-Liste den Nettolistenpreis ablesen und mit dem Basispreis des Fahrzeugs (ggf. in Nettobetrag umrechnen) auf Bestellung, Vertrag, Leasingvertrag vergleichen. Sind alle identisch, ist das ok.<\/p>\n<p>2. Pr\u00fcfen, ob au\u00dferdem der geforderte Nachlass von mindestens \u20ac3.000 netto durch den Hersteller deutlich auf allen Unterlagen erkennbar und bezeichnet ist.<\/p>\n<p>3. Antrag erst nach Zulassung des Fahrzeuges stellen. Dabei m\u00fcssen Antragsteller*in, Halter*in und K\u00e4ufer*in dieselbe Person sein.<\/p>\n<h3>Warum es dennoch schiefgehen kann<\/h3>\n<p>Die F\u00f6rderung ist zeitlich und bez\u00fcglich des Budgets begrenzt. Ist der F\u00f6rdertopf bei Antragstellung leer, war es das erst einmal. Allerdings wurde der Zeitraum f\u00fcr den Zugriff auf die vorhandenen F\u00f6rdermittel generell bis auf 2030 verl\u00e4ngert. Bis dahin wird das Geld aber nicht reichen, denn die Zahl an Neuzulassungen elektrischer Fahrzeuge steigt aktuell rapide.<\/p>\n<p>Dann kann es sein, dass das bestellte Fahrzeug vor dem 31.12.2021 nicht zugelassen werden und folglich auch kein Antrag gestellt werden kann. Hier spielen nicht nur der endg\u00fcltige Liefertermin, sondern auch die Warte- und Bearbeitungszeiten bei der jeweiligen Zulassungsstelle eine Rolle. Unter Umst\u00e4nden reduziert sich der F\u00f6rderbetrag, wenn die Bundesregierung das Gesetz nicht wie angek\u00fcndigt \u00e4ndert und die Fristen verl\u00e4ngert.<\/p>\n<p>Ich kann nur empfehlen, bei knapper Zeit in Ballungsr\u00e4umen mit teilweise \u00fcberlasteter Zulassungsbeh\u00f6rde auch die Online-Zulassung (so regional vorhanden) in Erw\u00e4gung zu ziehen. In <a href=\"https:\/\/www.berlin.de\/labo\/mobilitaet\/kfz-zulassung\/dienstleistungen\/service.850473.php\/dienstleistung\/329030\/\" rel=\"noopener noreferrer\" target=\"_blank\">Berlin <\/a>k\u00f6nnte das zu bestimmten Zeiten schneller sein, als der Weg \u00fcber Zulassungsfirmen oder der pers\u00f6nliche Besuch beim Kraftverkehrsamt (KVA). <\/p>\n<p>Allerdings kann ich keine eigenen Erfahrungen dazu beisteuern. Denn ich bin dabei gleich beim ersten Versuch auf die Nase gefallen, weil das betreffende Fahrzeug (hier war es ein Wohnwagen) vom Hersteller nach der Produktion nicht (digital) beim KBA gemeldet worden war. Somit konnte die Online-Zulassung dort keine Fahrzeugdaten abrufen und es gab eine Fehlermeldung mit Abbruch des Vorgangs. Ich brauchte dann schlie\u00dflich doch einen pers\u00f6nlichen Termin beim KVA. Wartezeit daf\u00fcr im April 2021 ca. zwei Wochen&#8230;<\/p>\n<p>Viel Gl\u00fcck und ein gutes H\u00e4ndchen also beim Verhandeln! Und bei aller Begeisterung f\u00fcr das neue Elektroauto bitte dennoch einen k\u00fchlen Kopf beim Checken der Zahlen bewahren, damit der Antrag auf die \u20ac6.000 F\u00f6rdergeld auch erfolgreich sein kann.<\/p>\n<p>Aber auch die sch\u00f6nste F\u00f6rderung ist irgendwann mal ausgesch\u00f6pft und ob zuk\u00fcnftige Bundesregierungen (Hallo, Annalena!) dieses F\u00fcllhorn weiter sprudeln lassen k\u00f6nnen, ist nicht sicher. Es kann meiner pers\u00f6nlichen <strong>Meinung <\/strong>nach also von Vorteil sein, sich mal etwas fr\u00fcher zu entscheiden und nicht erst abzuwarten, bis der letzte Liter Benzin oder Diesel aus dem Zapfhahn gedr\u00f6ppelt ist.<\/p>\n<p>Meiner pers\u00f6nlichen <strong>Erfahrung <\/strong>nach ist ein Elektroauto im Alltag sowieso eine echte Bereicherung und ein Spa\u00dfvergn\u00fcgen, wenn man nicht auf ein Auto verzichten mag oder kann. Hab ich das schon mal erw\u00e4hnt&#8230;<\/p>\n<p><em><\/p>\n<h3>Update Oktober 2021<\/h3>\n<p><strong>Etwa vier Wochen hat bei mir die Bearbeitung gedauert bis der positive Bescheid eintraf.<\/strong><\/p>\n<p>Noch ein Hinweis zur Antragstellung:<\/p>\n<p>Nach \u00dcbermittlung des Antrags <strong>beide <\/strong>E-Mails der BAFA abwarten. An der zweiten E-Mail h\u00e4ngt die PDF mit der Eingangsbest\u00e4tigung, der Vorgangsnummer und dem Link zur &#8222;Best\u00e4tigung der wahrheitsgem\u00e4\u00dfen Angaben&#8220;. Die Unterschrift und R\u00fccksendung der Best\u00e4tigung muss sp\u00e4testens innerhalb von 14 Tagen erledigt sein. Dies und alles weitere steht in der PDF.<\/p>\n<p>Besser, man macht das gleich, finde ich. Wenn die E-Mails nicht zeitnah ankommen, auch den SPAM bzw. Junk-Mail-Ordner checken!<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Hersteller f\u00fcr Elektroautos verzichtet in der Werbung auf den Hinweis zur F\u00f6rderung seiner Fahrzeuge durch den Umweltbonus der BAFA. Den \u00fcberwiegenden Teil des Geldes dann von der Beh\u00f6rde auch ausbezahlt zu bekommen, ist allerdings Sache und Sorge der K\u00e4ufer*innen. 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