Füllhorn mit Tücken

(Foto: BAFA-Website, Bundesamt für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle)

Kein Hersteller für Elektroautos verzichtet in der Werbung auf den Hinweis zur Förderung seiner Fahrzeuge durch den Umweltbonus der BAFA. Den überwiegenden Teil des Geldes dann von der Behörde auch ausbezahlt zu bekommen, ist allerdings Sache und Sorge der Käufer*innen. Doch schon beim Unterschreiben der Bestellung oder des Leasingantrags können sich Fehler einschleichen, die später eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben.

ACHTUNG! Dies ist keine Rechtsberatung! Aber es heißt ja „Erfahrungen mit Elektromobilität“ im Untertitel dieses Blogs. Der vorliegende Beitrag soll unangenehme Erfahrungen bereits im Vorfeld verhindern helfen. Gleichwohl kann selbstverständlich keine Garantie dafür abgegeben werden, dass die folgenden Tipps zur positiven Entscheidung über den BAFA-Antrag führen.

Außerdem beschränke ich mich in diesem Artikel auf ein Neufahrzeug, das ausschließlich elektrisch angetrieben wird. Sämtliche anderen Möglichkeiten sind in den unten genannten und verlinkten BAFA-PDFs nachzulesen. Auf der Seite der BAFA zum Thema Elektromobilität findet man darüber hinaus grundsätzliche Erläuterungen, Beispieldokumente und vieles mehr zum Förderprogramm.

Ein kühler Kopf hilft

BEVOR man seine Bestellung, seinen Kaufvertrag oder seine Leasingantrag unterzeichnet, sollte man neben allen anderen Angaben vor allem die Zahlen zum Preis des Fahrzeugs und zum Herstelleranteil kontrollieren.

Denn hier spielen die Computersysteme der Händler eine sehr große, wenn nicht entscheidende Rolle: Welche Werte die Systeme in die Unterlagen schreiben, ist beim selben Fahrzeugmodell und demselben Endpreis oft unterschiedlich, besonders, wenn das Fahrzeug brandneu auf dem Markt ist. Dadurch können unter Umständen bei verschiedenen Verkäufer*innen abweichende – und mitunter falsche – Angaben in den Unterlagen landen. Und diese wichtigen Details werden dann in der „Hitze des Gefechts“ gerne mal übersehen, wenn der Endpreis stimmt. Aber genau zu diesem Zeitpunkt entscheidet sich, ob die Unterlagen für den BAFA-Antrag die richtigen Daten enthalten.

Zahlenspiele

Die BAFA erklärt die generellen Bedingungen für eine (erfolgreiche) Antragstellung und die Auszahlung des jeweiligen Förderbetrages ziemlich präzise in einem Merkblatt. Ein weiteres Dokument ist ebenfalls entscheidend: Die BAFA-„Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“.

Grundsätzlich gilt: Förderfähig sind überhaupt nur Fahrzeugmodelle, die in der Liste genannt werden. Punkt. Und hier ist schon der erste Fallstrick. Wie sollen Sachbearbeiter*innen der BAFA denn überhaupt erkennen, um welches Fahrzeug es sich im Antrag handelt?

Nun, sie oder er wird zuerst die Modellbezeichnung des Fahrzeugs aus dem Antrag in der BAFA-Liste suchen und anschließend den „BAFA Nettolistenpreis“ mit den Angaben auf den eingereichten Dokumenten vergleichen. Ist beides problemlos zu finden, wird dieser Teil der Prüfung schon einmal erleichtert.

So muss bei Kaufverträgen – neben anderen Unterlagen – vom Antragsteller die Rechnung eingereicht werden, beim Leasing sind es die „Verbindliche Bestellung“, die Kalkulation der Leasingrate und der Leasingvertrag. Folglich sollte auf allen diesen Unterlagen derselbe Wert zu finden sein: Der Basispreis des Fahrzeugmodells, der netto – also ohne Mehrwertsteuer gerechnet – dem vom Hersteller angemeldeten Wert in der BAFA-Liste entspricht.

Genau hinschauen – nicht nur auf den Endpreis

Die entscheidende Zahl ist also zunächst einmal der Grundpreis, Basispreis oder Listenpreis des Fahrzeuges. Er muss in allen Unterlagen, die später einzureichen sind, eindeutig genannt werden und ist für mehrere Berechnungen wichtig.

Denn nun wird eine weitere Bedingung überprüft, nämlich die vorgeschriebene Minderung des Fahrzeugpreises durch den Hersteller um mindestens €3.000 netto oder mehr. Die Sachbearbeiter*innen beim BAFA ziehen zunächst 3.000 von dem Wert ab, der in ihrer BAFA-Liste steht, um den sogenannten Schwellenwert zu erhalten.

Num muss das Rechenergebnis von Basispreis des Fahrzeugs minus Nachlass – alles aus den eingereichten Unterlagen – unter diesem Schwellenwert liegen. Mit dieser Berechnung stellt das BAFA fest, ob der Hersteller seinen Anteil an der Umweltprämie beigesteuert hat. Eine weitere Voraussetzung für die Auszahlung des Förderungsbetrages vom Bund.

Die dritte wichtige Bedingung ist nun, dass der Antrag im richtigen Zeitfenster gestellt wird. Auf jeden Fall erst NACH der erfolgten Zulassung auf den Namen von Käufer*in bzw. Antragsteller*in. Und dann nicht später als ein Jahr nach der Zulassung. Und VOR dem 31.12.2021, wenn die bis dahin befristete Innovationsprämie beansprucht wird, die den Umweltbonus des Bundes derzeit auf €6.000 erhöht.

Drei wichtige Checks

Hört sich kompliziert an? Ist es irgendwie auch. Aber keine Angst. Alles, was oben geschrieben wurde, kann im Prinzip mit drei einfachen Checks sichergestellt werden:

1. Neben der Bezeichnung des Fahrzeugmodells in der BAFA-Liste den Nettolistenpreis ablesen und mit dem Basispreis des Fahrzeugs (ggf. in Nettobetrag umrechnen) auf Bestellung, Vertrag, Leasingvertrag vergleichen. Sind alle identisch, ist das ok.

2. Prüfen, ob außerdem der geforderte Nachlass von mindestens €3.000 netto durch den Hersteller deutlich auf allen Unterlagen erkennbar und bezeichnet ist.

3. Antrag erst nach Zulassung des Fahrzeuges stellen. Dabei müssen Antragsteller*in, Halter*in und Käufer*in dieselbe Person sein.

Warum es dennoch schiefgehen kann

Die Förderung ist zeitlich und bezüglich des Budgets begrenzt. Ist der Fördertopf bei Antragstellung leer, war es das erst einmal. Allerdings wurde der Zeitraum für den Zugriff auf die vorhandenen Fördermittel generell bis auf 2030 verlängert. Bis dahin wird das Geld aber nicht reichen, denn die Zahl an Neuzulassungen elektrischer Fahrzeuge steigt aktuell rapide.

Dann kann es sein, dass das bestellte Fahrzeug vor dem 31.12.2021 nicht zugelassen werden und folglich auch kein Antrag gestellt werden kann. Hier spielen nicht nur der endgültige Liefertermin, sondern auch die Warte- und Bearbeitungszeiten bei der jeweiligen Zulassungsstelle eine Rolle. Unter Umständen reduziert sich der Förderbetrag, wenn die Bundesregierung das Gesetz nicht wie angekündigt ändert und die Fristen verlängert.

Ich kann nur empfehlen, bei knapper Zeit in Ballungsräumen mit teilweise überlasteter Zulassungsbehörde auch die Online-Zulassung (so regional vorhanden) in Erwägung zu ziehen. In Berlin könnte das zu bestimmten Zeiten schneller sein, als der Weg über Zulassungsfirmen oder der persönliche Besuch beim Kraftverkehrsamt (KVA).

Allerdings kann ich keine eigenen Erfahrungen dazu beisteuern. Denn ich bin dabei gleich beim ersten Versuch auf die Nase gefallen, weil das betreffende Fahrzeug (hier war es ein Wohnwagen) vom Hersteller nach der Produktion nicht (digital) beim KBA gemeldet worden war. Somit konnte die Online-Zulassung dort keine Fahrzeugdaten abrufen und es gab eine Fehlermeldung mit Abbruch des Vorgangs. Ich brauchte dann schließlich doch einen persönlichen Termin beim KVA. Wartezeit dafür im April 2021 ca. zwei Wochen…

Viel Glück und ein gutes Händchen also beim Verhandeln! Und bei aller Begeisterung für das neue Elektroauto bitte dennoch einen kühlen Kopf beim Checken der Zahlen bewahren, damit der Antrag auf die €6.000 Fördergeld auch erfolgreich sein kann.

Aber auch die schönste Förderung ist irgendwann mal ausgeschöpft und ob zukünftige Bundesregierungen (Hallo, Annalena!) dieses Füllhorn weiter sprudeln lassen können, ist nicht sicher. Es kann meiner persönlichen Meinung nach also von Vorteil sein, sich mal etwas früher zu entscheiden und nicht erst abzuwarten, bis der letzte Liter Benzin oder Diesel aus dem Zapfhahn gedröppelt ist.

Meiner persönlichen Erfahrung nach ist ein Elektroauto im Alltag sowieso eine echte Bereicherung und ein Spaßvergnügen, wenn man nicht auf ein Auto verzichten mag oder kann. Hab ich das schon mal erwähnt…

Update Oktober 2021

Etwa vier Wochen hat bei mir die Bearbeitung gedauert bis der positive Bescheid eintraf.

Noch ein Hinweis zur Antragstellung:

Nach Übermittlung des Antrags beide E-Mails der BAFA abwarten. An der zweiten E-Mail hängt die PDF mit der Eingangsbestätigung, der Vorgangsnummer und dem Link zur „Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben“. Die Unterschrift und Rücksendung der Bestätigung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen erledigt sein. Dies und alles weitere steht in der PDF.

Besser, man macht das gleich, finde ich. Wenn die E-Mails nicht zeitnah ankommen, auch den SPAM bzw. Junk-Mail-Ordner checken!

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